Kniha Verbraucherschutz im Internet Christian Schneider

Verbraucherschutz im Internet

Jazyk: Nemčina
Väzba: Brožovaná
Vydavateľ: Diplom.de
Dostupnosť: Skladom u dodávateľa
Odosielame za 5-8 dní
41.50
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Mark...

Informácie o knihe

Jazyk
Nemčina
Väzba
Kniha - Brožovaná
Vydalo
2001
Stránok
50
EAN
9783838631530
ISBN
3838631536
Enbook ID
02455705
Vydavateľ
Hmotnosť
77
Rozmery
148 x 210 x 3

Kompletný popis

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung, Social Media, Note: 2,0, Technische Universität Dresden (Rechtswissenschaften, Technik und Umweltrecht (ITUB)), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:§Neben dem klassischen Versandhandel werden unter Einsatz neuer Kommunikationstechnologien zunehmend auch grenzüberschreitend elektronisch gestützte Käufe durch den Verbraucher getätigt. So sind die neuen Medien geeignet, jegliche Art von Waren oder Dienstleistungen kostengünstig, bequem und schnell weltweit zu vermarkten. Diese Vertriebsarten, die sich unter dem Begriff Fernabsatz fassen lassen, sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass Anbieter und Verbraucher sich nicht physisch begegnen und der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung in der Regel nicht vor Vertragsschluss in Augenschein nehmen kann. Damit kommt es hier oftmals zu einem Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen zwischen Anbieter und Verbraucher.§Gerade Vertragsschlüsse im Internet werden wegen der Vielseitigkeit und Schnelligkeit des Mediums immer populärer und gewinnen daher mehr und mehr an Bedeutung. Studien sehen ein überproportionales Zuwachspotential in diesem Marktsegment voraus; allein für die Bundesrepublik wird teilweise von einem Umsatzpotential von bis zu sechzig Milliarden DM in den Bereichen des Online- und Teleshopping ausgegangen. Zwar setzt auch der Vertragsschluss im Internet zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, die etwa per E-Mail ausgetauscht werden können; die Annahme eines attraktiv ausgestalteten Vertragsangebotes per Mausklick ist jedoch alltäglich geworden. Bedenkt man, dass die Hemmschwelle zu einem solchen rechtsverbindlichen Mausklick durchaus niedriger liegt, als bei sonstigen Arten von Willenserklärungen, steht ähnlich wie beim Haustürgeschäft oder Teleshopping die Frage nach Verbraucherschutz im Raum. Ein solcher Verbraucherschutz müsste eine gleichwertige Verhandlungsposition zwischen Verbraucher und Unternehmer ermöglichen, damit die sich auf Verbraucherseite aus dem Fernkommunikationsmedium ergebenden Nachteile ausgeglichen werden. Einen derartigen Nachteilsausgleich findet man bereits in verschiedenen nationalen Verbraucherschutzregelungen. Hinzu kommt nun das Fernabsatzgesetz, welches in Umsetzung der von der EU verabschiedeten Fernabsatzrichtlinie u.a. auch den Verbraucherschutz bei Geschäften im Internet gewährleisten soll.§Die vorliegende Arbeit wird sich daher mit der Frage beschäftigen, inwieweit Regelungen des Verbraucherschutzrechts bei Rechtsgeschäften im Internet Anwendung finden. Ein Schwerpunkt der Arbeit wird darin liegen, die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes kritisch aufzuzeigen. Wegen der Übergangsvorschriften innerhalb der aktuellen gesetzlichen Änderungen kann darüber hinaus auch auf eine Darstellung der bisherigen, teilweise umstrittenen Rechtslage nicht verzichtet werden.§Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:§LiteraturverzeichnisII§InhaltsverzeichnisIV§Einführung1§Verbraucherschutz im Internet2§A.Internationalität: IPR Kollisionsrecht2§I.Art. 29 EGBGB2§II.Art. 29a EGBGB3§III.Art. 34 EGBGB4§B.(Nationaler) Verbraucherschutz5§I.Widerrufs- und Rückgaberecht (§361a, b BGB)5§II.Fernabsatzgesetz5§1.Anwendungsbereich6§a)Fernabsatzverträge6§aa)Verbraucher6§bb)Unternehmer7§cc)Fernkommunikationsmittel7§dd)Fernabsatz7§b)Ausnahmen8§aa)Bau- und Verkaufsverträge über Immobilien9§bb)Verträge über Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs9§cc)Verträge in den Bereichen von Unterbringung, Beförderung oder Lieferung von Speisen sowie Freizeitgestaltung10§dd)Automatenverträge, Benutzungsverträge an öffentlichen Fernsprechern und Versteigerungen10§c)Günstigkeitsprinzip10§2.Regelun...

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